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KAV Ruppin

Hauptentwässerungsgraben A, von der Kreisgrenze zum Landkreis Oberhavel bis zur Mündung in den Rhinkanal, mit Ausnahme der an das Gelände der Teichwirtschaft angrenzenden Gewässerstrecke in der Ortslage Linum

Kenn-Nr. BB-P11-210 · 16,07 ha

Fischbestand

FischartWissenschaftl.MindestmaßSchonzeit

Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.

Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)

  • Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
  • Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
  • Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
  • Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
  • Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.