Neues aus Sachsen-Anhalt: Fischereigesetz-Reform, DAFV-Austritt & mehr
Da tut sich aktuell richtig viel! Das Jahr 2026 bringt für uns Angler in Sachsen-Anhalt einige der größten Veränderungen der letzten Jahre – sowohl vom Gesetzgeber als auch vom Landesanglerverband (LAV). Hier die wichtigsten neuen Regeln und Entwicklungen im Überblick.
Die große Reform des Fischereigesetzes (FischG LSA)
Der Landtag in Magdeburg hat eine umfassende Änderung des Fischereigesetzes beschlossen. Ziel: Bürokratieabbau und deutliche Erleichterungen für den Nachwuchs sowie für Menschen, die Unterstützung am Wasser benötigen.
Friedfischfischereischein ab 8 Jahren: Der bisherige Jugendfischereischein wird abgeschafft und durch den Friedfischfischereischein ersetzt, den Kinder bereits ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erwerben können.
Keine Doppelprüfung mehr: Der neue Schein gilt lebenslang. Früher lief der Jugendfischereischein mit dem 18. Geburtstag ab und eine neue Prüfung war nötig. Bereits ausgestellte, gültige Jugendfischereischeine können unkompliziert in den neuen, unbegrenzt gültigen Friedfischfischereischein umgetauscht werden.
Der "große" Fischereischein ab 12 Jahren: Die vollwertige Fischerprüfung inklusive Raubfischberechtigung darf jetzt schon ab dem 12. Lebensjahr abgelegt werden (zuvor 14 Jahre).
Erleichterte Begleitung beim Sonderfischereischein: Menschen mit Handicap dürfen künftig von Personen begleitet werden, die lediglich den Friedfischfischereischein besitzen – zuvor war dafür zwingend der große Fischereischein nötig.
Paukenschlag: LAV Sachsen-Anhalt beschließt Austritt aus dem DAFV
Auf der Mitgliederversammlung am 18. April 2026 in Staßfurt gab es eine echte Überraschung: Die Delegierten haben mit deutlicher Mehrheit (320 Ja-, 102 Gegenstimmen, 44 Enthaltungen) den Austritt aus dem Bundesdachverband DAFV beschlossen.
Warum der Austritt? Der Landesverband spart dadurch rund 135.000 Euro an jährlichen Beiträgen ein. Das Geld soll künftig direkt vor Ort in Sachsen-Anhalt für Anglerschutz, Gewässerpflege und Jugendarbeit eingesetzt werden – statt in Bundesstrukturen zu fließen.
Ab wann gilt das? Der Austritt wird zum 31. Dezember 2027 rechtskräftig. Bis dahin bleibt der LAV reguläres DAFV-Mitglied und arbeitet im Hintergrund bereits an Konzepten für die Zeit danach.
Chronologischer Fahrplan der aktuellen Entwicklungen:
März 2026: Einstimmiger Landtagsbeschluss zur Fischereireform – die neuen, vereinfachten Regeln für Jugend- und Friedfischscheine sollen den Einstieg ins Angeln erheblich erleichtern.
April 2026: Die Mitgliederversammlung des LAV Sachsen-Anhalt stimmt in Staßfurt für den Abschied aus dem Bundesdachverband, wirksam zum Ende des darauffolgenden Jahres.
September 2026: Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Der LAV hat im Vorfeld die politischen Parteien zu drängenden Anglerthemen befragt, um den Mitgliedern eine Orientierungshilfe zu bieten.
Dezember 2027: Wirksamkeit des DAFV-Austritts. Sachsen-Anhalt verlässt offiziell den Bundesverband, die eingesparten Mitgliedsbeiträge verbleiben ab diesem Tag komplett im Landeshaushalt des LAV für regionale Projekte.
Lokale Gewässer-Infos & Schonzeiten
An den allgemeinen Schonzeiten und Mindestmaßen hat sich auf Landesebene für dieses Jahr nichts geändert (Hechtschonzeit bleibt vom 15.02. bis 30.04., Zander vom 15.02. bis 31.05., jeweils bei 50 cm Mindestmaß).
Es gibt jedoch eine wichtige Verlängerung an den Gewässern: Die Komplettsperrung des Salmonidengewässers "Weida" (S-150-01) wurde offiziell bis zum 31. März 2027 verlängert. Hier heißt es also weiterhin, auf Ausweichgewässer zu setzen.