Über das Gewässer
Bootsbenutzung verboten, ausgenommen Futterboot. Dabei müssen mindestens 80 m Abstand zu Schutzzonen und 10 m Abstand zur künstlichen Möwenbrutinsel eingehalten werden. Grillen und Feuer machen verboten. Angelstrecken siehe Übersichtstafel am Gewässer. Watangeln verboten.
Entnahmeverbot für Graskarpfen!
Im Bereich des Westufers ist die Bootsanlegestelle (Rettungsstelle) der Feuerwehr zu beachten. Das Angeln ist in diesem Bereich verboten. Hinweisschild der Stadt Glauchau beachten.
Fischbestand
| Fischart | Wissenschaftl. | Mindestmaß | Schonzeit |
|---|---|---|---|
| Aal | Anguilla anguilla | 50 cm | – |
| Barsch | Perca fluviatilis | – | – |
| Hecht | Esox lucius | 50 cm | 1. Februar - 30. April |
| Karpfen | Cyprinus carpio | 40 cm | – |
| Plötze (Rotauge) | Rutilus rutilus | – | – |
| Rotfeder | Scardinius erythrophthalmus | 20 cm | – |
| Schleie | Tinca tinca | 25 cm | – |
| Zander | Stizostedion lucioperca | 50 cm | 1. Februar - 31. Mai |
Mindestmaße und Schonzeiten gemäß Gewässerordnung des LAV Sachsen-Anhalt e. V.
Sonderregelungen & Hinweise
⚠ Bootsnutzung untersagt
Wir bitten alle Mitglieder besondere Rücksicht (Wurfweite) auf die Regattatermine zu nehmen.
Allgemeine Regeln (LAV Sachsen-Anhalt)
- Fischereischein, Fischereierlaubnis, Gewässerverzeichnis, Gewässerordnung und Fangkarte sind mitzuführen.
- Entnommene Fische sind vor Ort in die Fangstatistik einzutragen.
- Max. 3 entnehmbare Fische der gelisteten Arten je Angeltag (artbezogene Begrenzungen beachten).
- Beschilderung am Gewässer und etwaige NSG-/LSG-Einschränkungen unbedingt beachten.
- Anfüttern nur während der Angelausübung und in geringen Mengen.